Feste Anstellung

Referent/ -in Studiengangsmanagement (m/w/d) – CIT2026-17

Technische Universität München

📍 Garching bei München

Region: D-PLZ 85

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die TUM School of Computation, Information and Technology (CIT) ist ein wichtiger Teil der Technischen Universität München – einer der führenden europäischen Universitäten mit rund 52.000 Studierenden und mehr als 12.600 Beschäftigten.

Wir suchen zur Verstärkung des Teams Studiengangsmanagement im Bereich Academic and Student Affairs (ASA) der School of CIT am Campus Garching bei München zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet, in Voll- oder Teilzeit (mindestens 80%) eine/ n

Referent/ -in Studiengangsmanagement (m⁠/⁠w⁠/⁠d)
(CIT2026-17)

Sie verstärken das bestehende Team des Studiengangsmanagements und unterstützen die Academic Program Directors (APDs) und Program Directors (PDs) bei der Einrichtung neuer Studiengänge, der Weiterentwicklung bestehender Studiengänge und den für die Akkreditierung erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Um die Qualität und Aktualität der Studiengänge sicher zu stellen, legen wir großen Wert auf eine umfassende und kompetente Qualitätssicherung. Hierbei suchen wir insbesondere sowie für die Durchführung von neuen Projekten im Studiengangsmanagement und für die Studiengangsentwicklung am TUM Asia Campus in Singapur Unterstützung.

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Über das Unternehmen

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Technische Universität München

Die Technische Universität München (TUM) in Garching bei München ist nicht nur eine der führenden Hochschulen in Deutschland, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Die TUM setzt auf eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Chancengleichheit und Vielfalt großgeschrieben werden. Bewerber mit Schwerbehinderung finden in der TUM ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und wertschätzt. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion stellt die Universität sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, ihr volles Potenzial entfalten können. Flexible Arbeitszeiten und entsprechende Anpassungen am Arbeitsplatz sind Teil der Unternehmenskultur, die es ermöglicht, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Die Technische Universität München ist ein attraktiver Arbeitgeber, der engagierte Fachkräfte sucht, die dazu beitragen möchten, die Zukunft der Wissenschaft und Forschung aktiv mitzugestalten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben und Teil dieser innovativen Gemeinschaft zu werden.

Standort: Garching bei München

🗺️ Region: D-PLZ 85

📍 Koordinaten: 48.2499008, 11.6309004

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.