Feste Anstellung

Anlagenmechaniker*in (m/w/d) für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klimatechnik (100 %)

Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

📍 Tübingen

Region: D-PLZ 72

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

An zwei Standorten in Stuttgart und Tübingen arbeiten wir gemeinsam an einem Ziel: grundlegende Erkenntnisse in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Robotik zu gewinnen. Durch die Bündelung unserer Kompetenzen erforschen wir die Grundlagen intelligenter Systeme aus unterschiedlichen Perspektiven.

Am Standort Stuttgart konzentrieren sich die Forschenden auf die physische Realisierung intelligenter Systeme in den Bereichen Robotermaterialien, haptische Intelligenz, Soft Robotics und bioinspirierte Robotik. Die Forschung am Standort Tübingen konzentriert sich auf die theoretischen und rechnerischen Aspekte intelligenter Systeme und umfasst Themen wie Maschinelles Lernen, Computer Vision, Steuerung und gesellschaftliche Aspekte der künstlichen Intelligenz.

Zur Unterstützung der Abteilung „Haustechnik/​Gebäudedienste“ des Instituts suchen wir für den Standort Tübingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Anlagenmechaniker*in (m/w/d) für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klimatechnik (100 %)

Die Abteilung Haustechnik/​Gebäudedienste am Standort Tübingen gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb des Institutsgebäudes. Neben den klassischen Facility-Dienstleistungen sorgt die Abteilung Haustechnik für die Verfügbarkeit der technischen Anlagen. Der Arbeitsbereich der zu besetzenden Stelle umfasst den Betrieb, die Wartung, die Störungsbeseitigung und die Instandhaltung der HLSK‑Anlagen des Institutsgebäudes. Neben den üblichen sanitären Anlagen liegt ein besonderes Augenmerk auf der gesamten Kälteerzeugung und Lüftungstechnik.

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Über das Unternehmen

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Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme in Stuttgart gilt als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes und integratives Arbeitsumfeld. Das Institut setzt sich mit großer Priorität für die Inklusion ein und bietet individuelle Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung, um Talente und Potenziale zu entfalten. Durch flexible Arbeitszeiten, barrierefreie Räumlichkeiten und maßgeschneiderte Unterstützung gelingt es dem Institut, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und gefördert fühlen. Das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme betrachtet Inklusion nicht nur als Verpflichtung, sondern als Bereicherung für die Forschung und das gesamte Team. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist das Institut ein inspirierender Ort, an dem innovative Ansätze in der künstlichen Intelligenz entwickelt werden. Hier haben alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten einzubringen und einen bedeutenden Beitrag zu leisten. Bewerbungen von qualifizierten Fachkräften mit Schwerbehinderung sind herzlich willkommen und werden ausdrücklich gefördert.

Standort: Tübingen

🗺️ Region: D-PLZ 72

📍 Koordinaten: 48.5363770, 9.0582838

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.