IT

IT-Expert*in (m/w/d)

Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF)

📍 Garching bei München

Region: D-PLZ 85

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist ein Kompetenzzentrum für wissenschaftliches Rechnen und Datenmanagement der Max-Planck-Gesellschaft (MPG). An ihrem Standort am Forschungscampus Garching bei München betreibt die MPCDF Hochleistungsrechner, Cluster, eine komplexe Cloudinfrastruktur sowie Speicher- und Archivlösungen für die MPG. Derzeit besteht diese Infrastruktur aus ca. 6000 Computersystemen, verbunden mit einer Vielzahl von Storagesystemen mit insgesamt 600 Petabyte Datenkapazität. Die MPCDF engagiert sich auch in der Entwicklung und Optimierung von Anwendungen und Algorithmen für das Hochleistungsrechnen, der Künstlichen Intelligenz und des Maschinellen Lernens sowie dem Design und der Implementierung von Datenlösungen.

Zur Verstärkung ihres technischen IT-Teams sucht die MPCDF eine*n

IT-Expert*in (m/w/d)

Kennziffer 02/2026

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Über das Unternehmen

Logo von Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF)

Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF)

Die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) in Garching bei München ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich durch innovative Forschung und ein unterstützendes Arbeitsumfeld auszeichnet. Als Teil der renommierten Max-Planck-Gesellschaft setzt MPCDF auf Vielfalt und Chancengleichheit, um Talente aus unterschiedlichen Lebensbereichen zu fördern. Besonders wichtig ist dem Unternehmen, Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichwertige Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die MPCDF engagiert sich aktiv für Inklusion und schafft ein Arbeitsumfeld, das Barrieren abbaut und individuelle Stärken in den Vordergrund stellt. Hier finden Jobsuchende mit Schwerbehinderung nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch die Chance, ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Team einbringen und weiterentwickeln zu können. Das Unternehmen bietet flexible Arbeitsbedingungen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren Voraussetzungen, erfolgreich und zufrieden arbeiten können. Bei MPCDF sind die Türen offen für kreative Köpfe, die mit ihrer Expertise zur hochmodernen Forschung im Bereich Datenverarbeitung und Computing beitragen möchten.

Standort: Garching bei München

🗺️ Region: D-PLZ 85

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.