Feste Anstellung

Professur (W2) im Lehr- und Forschungsgebiet Inklusion und Disability Studies

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.05.2026

Branche

Bildung & Training

Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum (EvH Bochum) ist eine staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft der Evangelischen Kirchen von Rheinland, Westfalen und Lippe. Sie ist mit rund 2.600 Studierenden die größte evangelische Hochschule in Deutschland und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In einer kommunikativen Studienatmosphäre, vernetzt in einer lebendigen, vielfältigen Hochschullandschaft, bietet die EvH Bochum umfangreiche zukunftsorientierte Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens, der Gemeindepädagogik und Diakonie an und fördert Promotionsvorhaben.

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Standort: Bochum

📍 Koordinaten: 51.4740906, 7.2192445

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.