Feste Anstellung
IT-Administrator*in (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
30.04.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Am Standort Gesundheitscampus sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei unbefristete Verwaltungsstellen in Vollzeit (39,83 Wochenstunden) als
IT-Administrator*in (w/m/d) (EG 11 TV-L)
für die Betreuung der IT-Systeme und den Support der Nutzenden zweier Fachbereiche zu besetzen.
Die Stellen sind den Fachbereichen „Gesundheitswissenschaften“ sowie „Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften“ zugeordnet. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 11 TV-L.
Durch den Zusammenschluss der Hochschule Bochum mit der ehemaligen Hochschule für Gesundheit wird die IT-Umgebung der beiden neuen Fachbereiche auf eine dezentrale Betreuung umstrukturiert. Zur Umsetzung dieser neuen Betreuungsstruktur sowie zum Betrieb und Support der IT-Systeme in beiden Fachbereichen suchen wir Sie.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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IT-Systemadministratorin bzw. IT-Systemadministrator (m/w/d) (Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellter)
Standort: Bochum
🗺️ Region: D-PLZ 44
📍 Koordinaten: 51.4740906, 7.2192445
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.