Befristeter Vertrag

Master oder Dipl.-Ing. (w/m/d) Physik, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Bau- und Umweltingenieurwesen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

📍 Esslingen, Göppingen

PLZ: 73728

Region: D-PLZ 73

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

24.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Master oder Dipl.-Ing. (w/m/d)

Physik, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Bau- und Umweltingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung

beim Landratsamt Esslingen sowie beim Landratsamt Göppingen – Gewerbeaufsicht

Bewerbungsfrist 17.05.2026
Entgeltgruppe 13 TV-L
Vollzeit
Befristet bis 31.05.2028

Die Eingruppierung der Stelle richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Die befristete Einstellung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz zur Vertretung.

Der Landkreis Esslingen liegt in der Region Stuttgart. Er ist im Westen dicht besiedelt und im Osten von einer faszinierenden Landschaft geprägt. Als moderne und vielseitige Verwaltung ist es für den Landkreis Esslingen selbstverständlich seinen rund 2.500 Mitarbeitenden attraktive Arbeitsplätze sowie vielfältige und sinnstiftende Aufgaben zu bieten. Ebenso wichtig sind die Weiterentwicklung, die Gesundheit sowie die Vereinbarung von Berufs- und Privatleben der Mitarbeitenden. Informieren Sie sich über die Benefits, die den Landkreis als attraktiven Arbeitgeber auszeichnen, unter www.karriere.landratsamt-esslingen.de und GESTALTEN Sie mit uns GEMEINSAM GROSSES.

Am Rande der Schwäbischen Alb gelegen und im direkten Einzugsgebiet der Region Stuttgart überrascht der Landkreis Göppingen mit Außergewöhnlichem: Einer einzigartigen Naturkulisse mit atemberaubenden Blicken auf und vom Doppelten Albtrauf, zahlreichen Geschichten rund um den Mythos der Staufer, international bekannten Namen wie WMF, Märklin oder WALA sowie traditionsreichen Heilbädern und einer hervorragenden Gourmetküche. Hier finden Sie weitere Informationen zum Landkreis Göppingen. Als Arbeitgeber ist das Landratsamt Göppingen ein moderner und innovativer Dienstleistungsbetrieb. Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein freundliches Arbeitsklima in zeitgemäßer Arbeitsumgebung. Wir verwalten nicht nur - wir gestalten die Region mit unserer Arbeit mit.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Esslingen, Göppingen

📮 PLZ: 73728

🗺️ Region: D-PLZ 73

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.