Feste Anstellung
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Fortbildung
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
📍 Stuttgart
PLZ: 70182
Region: D-PLZ 70
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
im Bereich Fortbildung
im Referat 51 – Verwaltung und Recht – in der Abteilung 5 – Wasser und Boden
Aktuell steht eine bis zur Besoldungsgruppe A 12 nutzbare Stelle zur Verfügung.
Die Abteilung ist mit aktuellen und politisch relevanten Themen der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes befasst. Referat 51 nimmt die Rolle eines allgemeinen Grundsatz- und Querschnittsreferats wahr. Umweltschutz und der Vollzug von Umweltrecht ist anspruchsvoll und steht immer wieder vor neuen Herausforderungen. Unser Ziel ist, das persönliche Wissen der mit wasserwirtschaftlichen Aufgaben befassten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter immer auf dem neusten Stand zu halten. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir bewährte Formen der Fortbildung weiter und suchen nach neuen Konzepten.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist ein Ministerium mit vielfältigen Themengebieten, die unsere Lebensgrundlagen berühren und die im politischen und gesellschaftlichen Fokus stehen. Informieren Sie sich gerne über unsere Themenbreite auf unserer Homepage www.um.baden-wuerttemberg.de.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Assistenz (w/m/d) im Bereich der Vorzimmer
Business Intelligence Analystin bzw. Business Intelligence Analyst (w/m/d)
Hausmeisterin/Hausmeister (w/m/d)
Standort: Stuttgart
📮 PLZ: 70182
🗺️ Region: D-PLZ 70
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.