Feste Anstellung

Business Intelligence Analystin bzw. Business Intelligence Analyst (w/m/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

07.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Business Intelligence Analystin bzw. Business Intelligence Analyst (w/m/d)

Informatik, Geoinformatik, Umweltinformatik, Wirtschaftsinformatik oder eine vergleichbare Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften

im Referat 15 – Informationstechnologie, IT-Leitstelle – in der Abteilung Zentrale Aufgaben, Europa, Internationale Zusammenarbeit

Aktuell steht eine bis zur Besoldungsgruppe A 14 nutzbare Stelle zur Verfügung. Bei einer Einstellung im Beschäftigtenverhältnis richtet sich das Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt unter Berücksichtigung der tarifrechtlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L.

Das Referat 15 - Informationstechnologie, IT-Leitstelle - ist verantwortlich für die strategische Steuerung und Weiterentwicklung der Informationstechnologie der Umweltverwaltung in Baden-Württemberg. Es verantwortet die Gesamtkoordination und die Weiterentwicklung des zentralen Umweltinformationssystems und zahlreicher Fachanwendungen, insbesondere in den Bereichen Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall und Arbeitsschutz.

Die Verfügbarkeit, die Zugänglichkeit und die Verlässlichkeit von Daten spielt für das breite Spektrum spezialisierter Fachanwendungen der Umweltverwaltung eine herausragende Rolle. Mit den drängenden Herausforderungen in den zentralen Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie und dem steigenden Informationsbedürfnis gewinnt insbesondere der fachübergreifende Datenaustausch zunehmend an Bedeutung. Deshalb sucht das Umweltministerium eine Business Intelligence Analystin oder einen Business Intelligence Analysten, die oder der in einem organisationsübergreifenden Team die Zukunft einer datengetriebenen Umweltverwaltung mitgestaltet.

Sie arbeiten gemeinsam mit Datenspezialist/innen, Softwareentwickler/innen und Expert/innen der Fachseiten und der Landesanstalt für Umwelt daran, Daten der Umweltverwaltung für weitere Anwendungsfälle wie KI-Anwendungen fachbereichsübergreifend nutzbar zu machen.

Begleitet von einem Rechtsexperten übernehmen Sie Verantwortung bei der Entwicklung und Steuerung von Datenprojekten. Hierbei geben Sie den Entscheidungsträgern maßgebliche Impulse für die Entwicklung der Datenstrategie.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

🗺️ Region: D-PLZ 70

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.