Feste Anstellung
Laboringenieur:in (w/m/d) – Fachbereich 1 (Physik/Elektrotechnik), Institut für elektrische Antriebe, Leistungselektronik und Bauelemente
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Universität Bremen ist im Fachbereich 1 (Physik/Elektrotechnik), Institut für elektrische Antriebe, Leistungselektronik und Bauelemente, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Laboringenieur:in (w/m/d)
Entgeltgruppe bis zu 12 TV-L
mit der vollen regelmäßigen Wochenarbeitszeit (39,2 Std.) unbefristet zu besetzen.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich möglich. Einzelheiten sind ggf. mit dem Fachbereich 1 zu vereinbaren.
Die Universität Bremen beabsichtigt, den Anteil der weiblichen Beschäftigten im technischen Bereich zu erhöhen, weshalb Frauen ausdrücklich aufgefordert werden, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Stellenbeschreibung:
Die Schwerpunkte der Forschungsgebiete des Institutes liegen in Auslegung, Aufbau und Inbetriebnahme von elektrischen Antriebssystemen, Umrichtersystemen und Prüfsystemen für Leistungshalbleiterbauelemente. Dazu gehören der Entwurf und der Aufbau von analogen und digitalen Schaltungen, Schaltschränken, Umrichtern, Schutzsystemen und Motorprüfständen.
Das Institut für elektrische Antriebe, Leistungselektronik und Bauelemente forscht mit seinen zahlreichen Industriepartnern an verschiedenen zukunftorientierten Themen im Bereich der elektrischen Antriebssysteme für Erneuerbare Energien, Elektromobilität, Mechatronik und industrielle Antriebssysteme.
Sie erwartet eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit sowohl im technischen als auch im IT-Bereich. Sie arbeiten in einem wissenschaftlichen Umfeld innerhalb eines kreativen Teams und mit Studierenden der Elektrotechnik bei einer Arbeitgeberin, die Eigeninitiative schätzt und Ihnen familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.