Feste Anstellung
Referatsleiter:in (w/m/d) – Referat 13 „Informationstechnologie“
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Statistischen Landesamt Bremen ist für das Referat 13 „Informationstechnologie“ ab sofort die Stelle als
Referatsleiter:in (w/m/d)
Entgeltgruppe 13 TV-L
Kennziffer: 13
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist für Teilzeitarbeit geeignet.
Es wird abhängig von der individuellen Qualifikation eine Fachkräftezulage für zunächst fünf Jahre gewährt.
Das Statistische Landesamt ist für die Durchführung von ca. 200 gesetzlich angeordneten Statistiken zuständig und verfügt dauerhaft über rund 80 Beschäftigte, deren Zahl bei zusätzlichen temporären Aufgaben erheblich steigt. Das Statistische Landesamt ist außerdem für die Durchführungen der Wahlen im Land und der Stadtgemeinde Bremen sowie für alle zehn Jahre stattfindende Zensen zur Erhebung der Bevölkerungszahl und anderer Strukturdaten zuständig. Zum Statistischen Landesamt gehört auch der Pflegeausbildungsfonds (PfAU), der allen Pflegeausbildungseinrichtungen des Landes die Ausbildungskosten durch eine Ausgleichszuweisung erstattet.
Der Aufgabenbereich der Referatsleitung „Informationstechnologie“ umfasst alle Leitungsaufgaben des IT-Referates mit aktuell fünf Beschäftigten. Die Referatsleitung trägt die Verantwortung für den gesamten IT-technischen Betrieb (Hard- und Software) der Dienststelle. Hinzu kommen auch Aufgaben der IT-seitigen Vorbereitung und technischen Umsetzung/Unterstützung besonderer Vorhaben, wie den Wahlen oder Zensen im Land und der Stadtgemeinde Bremen. Auch die fachliche Begleitung von Neukonzeptionen diverser Fachstatistiken im Statistischen Verbund und das IT-Sicherheitsmanagement gehören zu den Aufgaben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Bremen
🗺️ Region: D-PLZ 28
📍 Koordinaten: 53.0889015, 8.7905998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.