Feste Anstellung

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

📍 Schorndorf

Region: D-PLZ 73

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Für die Fröbelschule in Schorndorf suchen wir

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)

unbefristet | 13,5 Stunden (mit Ferienverrechnung) | bis P 7 TVöD-B

Entscheiden auch Sie sich für unser modernes Landratsamt als Arbeitgeber. Gemeinsam engagieren wir uns für die Menschen, die hier leben. Wir arbeiten daran, unseren Landkreis noch lebenswerter zu machen. Und wir sind offen für Veränderungen und neue Themen. Bei uns arbeiten Sie in einem fachkundigen Umfeld. Nutzen Sie unsere günstigen Voraussetzungen für fokussiertes Arbeiten. Handeln Sie fürsorglich für sich und andere. Freuen Sie sich auf einen Arbeitsplatz mit idealen Bedingungen, die mehr als amtlich sind!

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Schorndorf

🗺️ Region: D-PLZ 73

📍 Koordinaten: 48.8079987, 9.5233002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.