Feste Anstellung

Leitung Schulamt

Kreis Minden-Lübbecke

📍 Minden

PLZ: 32423

Region: D-PLZ 32

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.04.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Ihr neuer Job mit Wirkung und Gestaltungsspielraum!

Sie sind eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit strategischem Blick und dem Wunsch, die Bildungslandschaft einer ganzen Region aktiv und nachhaltig zu gestalten? Dann übernehmen Sie Verantwortung beim Kreis Minden-Lübbecke – als Impulsgeber*in für Schulentwicklung, Führungskraft und Netzwerker*in.

Leitung Schulamt

Der Kreis Minden-Lübbecke als Arbeitgeberin bietet Ihnen eine sichere Beschäftigung, spannende Herausforderungen und die Chance, sich in einer zukunftsorientierten und bürgernahen Verwaltung zu verwirklichen. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und tragen Sie dazu bei, die Region und ihre Verwaltung gemeinsam weiterzuentwickeln.

Das Schulamt setzt sich aus den Bereichen Schulverwaltung, Schulaufsicht und Inklusion, Schul-IT und Medienentwicklungsplanung sowie der Kommunalen Koordinierung und Bildung zusammen und umfasst rund 70 Mitarbeitende.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Minden

📮 PLZ: 32423

🗺️ Region: D-PLZ 32

📍 Koordinaten: 52.2871246, 8.9138253

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.