Psychiatrie, Psychotherapie

Chefarzt Allgemeinpsychiatrie I (m/w/d)

Psychiatrisches Zentrum Nordbaden

📍 Wiesloch

Region: D-PLZ 69

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

27.04.2026

Branche

Bildung & Training

Wir sind mit 1.200 Planbetten und 2.100 Mitarbeitenden eines der größten Fachkrankenhäuser für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Baden-Württemberg. In fünf spezialisierten Kliniken an mehreren Standorten behandeln wir Patient*innen aus dem gesamten Spektrum der Erwachsenenpsychiatrie und der Psychosomatik. Zu unseren Geschäftsfeldern zählen auch ein Psychiatrisches Wohnheim und eine Entwöhnungsklinik. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg haben wir eine Lehrverpflichtung für Medizinstudierende, vor allem im Praktischen Jahr.

Die Klinik für Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik I (AP I) betreibt an 4 Standorten 156 Betten, 80 Tagesklinikplätze und ambulante Behandlungsangebote. Am Hauptstandort Wiesloch werden schwerpunktmäßig Patient*innen mit affektiven und psychosomatischen Störungen behandelt. An den Außenstellen der Klinik, dem zfpG Schwetzingen, zfpG Weinheim und dem zfpG Bruchsal werden Patient*innen aus dem gesamten Spektrum erwachsenenpsychiatrischer und psychosomatischer Störungen behandelt.

Im Rahmen der Nachfolgeplanung ist die Position des Chefarztes (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach zu besetzen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Wiesloch

🗺️ Region: D-PLZ 69

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.