Sonstige
Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d) zur Konzeption eines Fortbildungsprogramms "Technik in der Pflege"
Veröffentlicht
04.05.2026
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten sucht für die Forschungsinitiative Pflegetechnik (FiPtec) zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach einer engagierten Person als
Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d) zur Konzeption eines Fortbildungsprogramms „Technik in der Pflege“
Arbeitsort: Kempten
Die Bayerische Forschungsinitiative Pflegetechnik (FiPtec) ist im Rahmen der HighCare Agenda (HCA) als koordinierendes Forschungsnetzwerk sowie als zentrales Translations- und Koordinationszentrum konzipiert. Ziel der Initiative ist es, eine systematische Grundlage zur Bündelung und Integration des Wissens aus den Pflege- und Gesundheitswissenschaften, der Implementierungs- und Technikfolgenforschung sowie der Versorgungsforschung zu schaffen. Zur gezielten Bündelung dieser Forschungsaktivitäten ist die FiPtec am Bayerischen Zentrum Pflege Digital (BZPD) der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten angesiedelt und wird dort bis zum Jahr 2029 durchgeführt.
In einem Teilprojekt soll eine Fortbildungsoffensive zur Digitalisierung in der professionellen Pflege konzipiert, initiiert und evaluiert werden, um Pflegetechnikexpertinnen und -experten auszubilden. In einem Team sollen die unten genannten Aufgaben arbeitsteilig erfüllt werden, der Schwerpunkt liegt hierbei auf der inhaltlichen und pädagogisch-didaktischen Konzeption des Schulungsangebotes.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.