Sonstige

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Maschinenbau, Werkstoffwissenschaften, Physik o. ä. (m/w/d)

Unbekanntes Unternehmen

📍 Stuttgart

PLZ: 70569

Veröffentlicht

04.05.2026

MATERIALPRÜFUNGSANSTALT | AB SOFORT | BEFRISTET | VOLLZEIT
Die Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart sucht eine/n M.Sc. oder Dipl.-Ing. (Uni) (m/w/d) der Fachrichtung Maschinenbau, Werkstoffwissenschaften, Physik bzw. verwandter Studiengänge für die Abteilung Werkstoffverhalten und Werkstoff­modellierung.

Die Universität Stuttgart steht für exzellente, weltweit anerkannte Forschung und erstklassige Lehre – in einer der dynamischsten Industrieregionen Europas. Mit etwa 20.000 Studierenden und mehr als 5.800 Beschäftigten sind wir eine verlässliche Partnerin für Wissens- und Technologietransfer – und eine der größten Arbeitgeberinnen der Landeshauptstadt.

Die Abteilung Werkstoffverhalten und -modellierung beschäftigt sich mit der Untersuchung des Werkstoffverhaltens bei hohen Temperaturen und unter Wasserstoffeinfluss sowie den hierbei in Werkstoffen ablaufenden Prozessen und den zugrunde liegenden Mechanismen. Wir haben hierbei einen klaren Fokus auf Anwendungen in der Energietechnik. Zur Ergänzung unseres kompetenten und interdisziplinären Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte Persönlichkeit.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.