Sonstige
IT-Systemadministrator/in (w/m/d) Schwerpunkt: Windows-Infrastruktur & Softwareverteilung
Veröffentlicht
04.05.2026
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) ist Obere Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde in Baden-Württemberg.
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung sucht für das Referat 31 – IT-Integration, Verfahrensbetrieb – am Standort Kornwestheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
IT-Systemadministrator/in (w/m/d)
Schwerpunkt: Windows-Infrastruktur & Softwareverteilung
bis Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW bzw. bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.
Sie möchten moderne Windows Infrastrukturen aktiv mitgestalten und die Softwareverteilung auf ein neues Niveau heben? Bei uns arbeiten Sie in einem Umfeld, das technologische Weiterentwicklung mit der Verlässlichkeit und gesellschaftlichen Relevanz des öffentlichen Dienstes verbindet. Sie entwickeln Lösungen, die täglich von vielen Menschen genutzt werden und tragen dazu bei, dass digitale Verwaltungsprozesse sicher, stabil und zukunftsfähig bleiben. In einem Team, das Zusammenarbeit großschreibt und Innovation fördert, bringen Sie Ihre Expertise ein und gestalten IT, die wirklich etwas bewirkt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Projektleiter (w/m/d) IT Systeme und Applikationen
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Maschinenbau, Werkstoffwissenschaften, Physik o. ä. (m/w/d)
Elektrikerin (w/m/d) Betriebstechnik
Standort: Kornwestheim
📮 PLZ: 70806
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.