Feste Anstellung
Wissenschaftliche Mitarbeit / Sachbearbeitung Datenanalyse und Programmierung Projekt "NEWsWM" (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.03.2026
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft, Gartenbau
Gestalten Sie die Zukunft unserer Wälder beim Landesbetrieb Forst Brandenburg mit! Der Landesbetrieb Forst Brandenburg bietet sichere Jobs im öffentlichen Dienst – modern, nachhaltig und zukunftsorientiert.
Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) sucht eine/n engagierte/n Kollegen/Kollegin für die Konzeption und Entwicklung eines integrierten Waldschutz-Datenbankmanagementsystems mit Schnittstellen zum bundesweiten Waldschutzmeldewesen und Integration aller IT-Waldschutz-Fachverfahren (Projekt NEWsWM-BB)
ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt
bis zum 31.12.2028 gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz mit Sachgrund in Vollzeit. Der Projektverbund umfasst forstliche Versuchsanstalten der Länder und wird vom Julius Kühn-Institut/Institut für Waldschutz in Quedlinburg koordiniert. Der Arbeitsort befindet sich in 16225 Eberswalde, Alfred-Möller-Straße 1.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg mit Sitz in Eberswalde ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich für eine inklusive und chancengleiche Arbeitsumgebung einsetzt. Als wichtiger Akteur im Bereich der Forstwirtschaft bietet das Unternehmen nicht nur eine Vielzahl an spannenden Berufsmöglichkeiten, sondern auch ein Arbeitsumfeld, das die Vielfalt und Talente aller Mitarbeitenden wertschätzt, einschließlich Menschen mit Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusion ist im Leitbild des Landesbetriebs verankert. Hier wird Wert darauf gelegt, individuelle Stärken zu erkennen und jedem Mitarbeitenden die Unterstützung zukommen zu lassen, die für eine erfolgreiche Karriere notwendig ist. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Barrierefreiheit und Gleichstellung ein und schafft so ein Arbeitsumfeld, in dem sich alle wohlfühlen und ihr volles Potenzial entfalten können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden beim Landesbetrieb Forst Brandenburg nicht nur eine attraktive Anstellung, sondern auch ein engagiertes Team, das Wert auf Zusammenhalt, Respekt und Chancengleichheit legt.
📍 Eberswalde
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Standort: Potsdam
📮 PLZ: 14473
🗺️ Region: D-PLZ 14
📍 Koordinaten: 52.3801994, 13.0840101
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.