Feste Anstellung

Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Einkaufs-, Lizenz- und Vertragsmanagement

Brandenburgischer IT-Dienstleister

📍 Potsdam

Region: D-PLZ 14

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

02.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale IT-Dienstleister für die unmittelbare Landesverwaltung Brandenburg und steht für effizienten und professionellen IT-Service aus einer Hand. Zum umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u. a. die Planung, Steuerung sowie der Betrieb der technischen Infrastruktur sowie die Koordination und Betreuung von spezifischen aber auch ressortübergreifenden, gemeinsamen IT-Verfahren. Des Weiteren obliegen dem Landesbetrieb das Sicherheitsmanagement für die IT-Infrastruktur der Landesverwaltung und das IT-Projektmanagement.

Im Dezernat 1.3 – Einkaufs- und Vertragsmanagement – sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Einkaufs-, Lizenz- und Vertragsmanagement
(Kennzeichen: 2026/02 SB 1.3)

unbefristet zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Potsdam.

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Über das Unternehmen

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Brandenburgischer IT-Dienstleister

Der Brandenburgische IT-Dienstleister in Potsdam ist ein innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen, das sich durch seine starke Position in der IT-Branche auszeichnet. Als attraktiver Arbeitgeber legt das Unternehmen großen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion und bietet Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Perspektive im Berufsleben. Das Unternehmen verfolgt eine inklusive Unternehmenskultur, die Vielfalt als Stärke begreift. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplätze und ein offenes, unterstützendes Umfeld fördert der Brandenburgische IT-Dienstleister die individuelle Entfaltung seiner Mitarbeitenden. Die gezielte Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung zeigt, dass hier jede Fähigkeit geschätzt und gefördert wird. Interessierte Jobsuchende finden im Brandenburgischen IT-Dienstleister nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern ein Team, das Zusammenarbeit und Innovation großschreibt. Die Offenheit für unterschiedliche Lebensrealitäten macht das Unternehmen zu einem vorbildlichen Wegbereiter für eine inklusive Arbeitswelt. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieser dynamischen Gemeinschaft zu werden und aktiv zur Gestaltung der digitalen Zukunft beizutragen.

Standort: Potsdam

🗺️ Region: D-PLZ 14

📍 Koordinaten: 52.3865585, 13.0635996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.