Studentenjobs, Werkstudent
Werkstudent*in Produktmarketing Internet (m/w/d/-)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
28.04.2026
Branche
Telekommunikation
Wir sind ein buntes Team aus über 300 congstars und gehören zu einem der besten Arbeitgeber sowie führenden Telekommunikationsanbietern Deutschlands. Du findest uns mitten im Herzen von Köln im wunderschönen Rheinauhafen oder remote im Homeoffice.
Als Teil der Deutschen Telekom bieten wir das Beste aus beiden Welten: Wir vereinen Flexibilität eines Start-ups mit der Sicherheit eines Konzerns im Rücken.
Vielfalt inspiriert uns – unsere eigene und deine. Bei uns ist es erlaubt und sogar gewünscht, Dinge zu hinterfragen. Das, was wir machen, macht uns richtig Spaß und das merkt man. Wir sind bunt, wir sind kreativ und wir haben Bock – auf dich!
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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📮 PLZ: 50678
🗺️ Region: D-PLZ 50
📍 Koordinaten: 50.9303665, 6.9630027
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.