Feste Anstellung
Leitung für die Abteilung „Interne Dienste“ (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe 14 TV-L, 100%)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz)
... gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW und hat seinen Sitz im Herzen von Köln. Unsere Mission ist die nachhaltige Informationsversorgung von Wissenschaft und Hochschulen. Wir engagieren uns u. a. in den Bereichen Open Access, Open Source und Open Data.
Das Umfeld der Informations- und Medienversorgung ändert sich in den letzten Jahren massiv. Das hbz als Partner der nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken stellt sich den Anforderungen mit einer neuen Kundenorientierung und einer neuen Organisationskonzeption. Im Rahmen der Neuausrichtung wird hierzu eine ergänzende Leitungsebene geschaffen mit den beiden Bereichen „Interne Dienste“ und „Externe Dienste“.
Spricht es Sie an, Verantwortung für den Betrieb des Hauses und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz zu übernehmen?
Es erwarten Sie anspruchsvolle und vielfältige Aufgaben im Bereich „Interne Dienste“, zu welchem neben klassischen Verwaltungsaufgaben wie z. B. Finanz- und Personalwesen, auch Controlling, Recht und Qualitätsmanagement sowie der Betrieb des Fachrechenzentrums und der Arbeitsplatz-IT zählen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Köln
📮 PLZ: 50674
🗺️ Region: D-PLZ 50
📍 Koordinaten: 50.9325981, 6.9410000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.