Studentenjobs, Werkstudent
Werkstudent Interne Revision (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Studentenjobs, Werkstudent
Veröffentlicht
16.03.2026
Branche
Banken
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hannoversche Volksbank eG ist als Arbeitgeber besonders attraktiv für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen verfolgt eine klare Strategie der Inklusion und Chancengleichheit, die darauf abzielt, eine diverse und integrative Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Hannoversche Volksbank ermutigt Bewerberinnen und Bewerber, die unter einer Schwerbehinderung leiden, sich zu bewerben und ihre Talente einzubringen. Hierbei werden individuelle Förderung und spezielle Unterstützungsangebote angeboten, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Neben einem fairen und respektvollen Arbeitsklima legt die Hannoversche Volksbank großen Wert auf die persönliche und berufliche Entwicklung aller Mitarbeiter. Durch gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsmodelle wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter in seiner Rolle glänzen kann. Die Hannoversche Volksbank eG ist somit ein idealer Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitsplatz suchen, der Vielfalt schätzt und Integration fördert. Bewerber können sich auf ein engagiertes Team und eine Kultur freuen, die Vielfalt und Chancengleichheit aktiv leben.
📍 Hannover
Weitere Jobs bei Hannoversche Volksbank eG
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Hannover
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.3764725, 9.7463379
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.