Befristeter Vertrag

Vorzimmerkraft (m/w/d) für das Büro des Direktors

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

📍 Augsburg

PLZ: 86170

Region: D-PLZ 86

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

07.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Haus der Bayerischen Geschichte zählt zu den führenden Kultureinrichtungen des Freistaats Bayern. Jährlich werden Ausstellungen veranstaltet und zahlreiche Publikationen zur Geschichte Bayerns veröffentlicht. Wichtigste Projekte sind die Bayerischen Landesausstellungen sowie das Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg mit Dauerausstellung, Sonderausstellungen und der Bavariathek als digitalem Lernzentrum.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an unserem Dienstort Augsburg folgende Stelle in Vertretung zu besetzen:

Vorzimmerkraft (m/w/d) für das Büro des Direktors

in Vollzeit (40 Wochenstunden).

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Augsburg

📮 PLZ: 86170

🗺️ Region: D-PLZ 86

📍 Koordinaten: 48.3654428, 10.8975357

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.