Feste Anstellung
Sozialarbeiter*in Mobile Beratung für die Teams „Unabhängige Sozialberatung“ und „Krisenlotse“ in Vollzeit/Teilzeit
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
22.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die hamburger arbeit GmbH ist ein gemeinnütziges öffentliches Unternehmen und seit über 40 Jahren ein erfahrener sozial- und arbeitsmarktpolitischer Dienstleister der Freien und Hansestadt Hamburg. Unsere Geschäftsbereiche sind: Sozialberatung, Gesundheitsförderung und öffentliche Schuldner- und Insolvenzberatung für sozial benachteiligte Personen.
Zur Verstärkung des Bereichs Sozialberatung suchen wir
ab sofort
Mitarbeitende (m/w/d) für die Teams „Unabhängige Sozialberatung“ und „Krisenlotse“
in Vollzeit/Teilzeit
Stellen Sie ihre Beratungskompetenz in unserem Team Sozialberatung unter Beweis. In unseren Angeboten beraten wir sozial benachteiligte Menschen an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Hamburgs. Die Angebote sind für die Ratsuchenden freiwillig und kostenfrei. Die Beratungsarbeit ist thematisch sehr vielfältig und reicht von der Hilfe bei der Stellung von Anträgen und finanziellen Sorgen bis hin zu psychischer Belastung. Ziel der Beratungsarbeit ist die soziale und psychische Stabilisierung mit dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter:
https://www.hamburger-arbeit.de/unabhaengige-sozialberatung-hamburg/
https://www.hamburger-arbeit.de/psychosoziale-krisen-und-sozialberatung/
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Hamburg
📮 PLZ: 22089
🗺️ Region: D-PLZ 22
📍 Koordinaten: 53.5510846, 9.9936818
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.