Feste Anstellung

Volljuristinnen / Volljuristen (m/w/d) als Professorin / Professor (Besoldungsgruppe W 2)

Generalzolldirektion

📍 Rostock

Region: D-PLZ 18

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Finanzen - in Münster

sucht zum nächstmöglichen Termin mehrere Volljuristinnen / Volljuristen (m/w/d)
als Professorin / Professor (Besoldungsgruppe W 2)
am neuen Dienstort Rostock

Der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und ist organisatorisch bei der Generalzolldirektion in Münster angegliedert. Am Fachbereich Finanzen wird im dualen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ der Nachwuchs des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung und im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik der gehobene Dienst für die öffentliche Verwaltung ausgebildet.

Ihre Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit mit dem Ziel der Entfristung.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Generalzolldirektion

Generalzolldirektion

Die Generalzolldirektion in Frankfurt am Main ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt in der Belegschaft bietet die Generalzolldirektion Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Durch gezielte Fördermaßnahmen und barrierefreie Arbeitsplatzgestaltungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Das Unternehmen fördert eine inklusive Unternehmenskultur, in der Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung großgeschrieben werden. Mitarbeitende werden ermutigt, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen, wodurch innovative Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen im Zolldienst entstehen. Die Generalzolldirektion versteht, dass eine diverse Belegschaft nicht nur zum internen Wohlbefinden beiträgt, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen erhöht. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet die Generalzolldirektion somit nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entfaltung in einem wertschätzenden Umfeld.

Standort: Rostock

🗺️ Region: D-PLZ 18

📍 Koordinaten: 54.1059799, 12.1116295

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.