Feste Anstellung

Die Generalzolldirektion sucht Volljuristinnen/ Volljuristen (m/w/d) als Referentin/ Referent für die Direktion XI - Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung -

Generalzolldirektion

📍 Köln

PLZ: 51069

Region: D-PLZ 50

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

26.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Gesucht wird eine Volljuristin/ ein Volljurist (m/w/d) als Referentin/ Referent im höheren Dienst (Besoldungsgruppe A 13h/A 14) bei der Generalzolldirektion, Direktion XI, Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung, am Standort Köln, wobei im weiteren Verlauf der Tätigkeit in der Zollverwaltung
andere fachliche und örtliche Einsatzmöglichkeiten bestehen.


Der Zoll ist mit rund 48.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stetig wachsende und sehr vielseitige Verwaltung unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Als moderne Steuer- und Wirtschaftsverwaltung generieren wir etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern, bekämpfen aber auch im Rahmen der Strafverfolgung z.B. die organisierte Kriminalität oder agieren international etwa mit anderen Zollverwaltungen weltweit. Diese Vielfalt unterscheidet den Zoll von anderen Verwaltungen und ermöglicht Ihnen die unterschiedlichsten Karriereperspektiven, je nach Ihren Interessenschwerpunkten und Ihrer individuellen Lebenssituation.


Zur Zollverwaltung gehören die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Bonn und weiteren Dienstsitzen u. a. in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt/Weinstraße, Nürnberg, Dresden und Münster sowie 41 Hauptzollämter und 8 Zollfahndungsämter, die insbesondere die operativen Aufgaben der Zollverwaltung wahrnehmen.


Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ist seit Januar 2023 als Direktion XI der Generalzolldirektion eingerichtet worden.

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ist für die Durchsetzung des Sanktionsrechts auf Bundesebene nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) zuständig. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • Gewährleistung der Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Inland und die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bei der Durchsetzung dieser Sanktionsmaßnahmen.

Unser Angebot – wir bieten Ihnen

  • eine Führungsposition, in der es auf Eigenverantwortung und Teamgeist ankommt,
  • unterschiedlichste und anspruchsvolle Aufgaben, die Engagement und Entscheidungsfreude erfordern,
  • einen sicheren, abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit guten Karrieremöglichkeiten,
  • finanzielle Sicherheit mit einem Beamtenverhältnis zum Bund auf einem nach Besoldungsgruppe A13h/A14 gebündelt bewerteten Dienstposten,
  • individuelle Einarbeitung durch Vorgesetzte und Mitglieder Ihres Teams,
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten einschl. Führungskräftefortbildung,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege/Familie,
  • vom Arbeitgeber bezuschusstes Jobticket.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Generalzolldirektion

Generalzolldirektion

Die Generalzolldirektion in Frankfurt am Main ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Vielfalt in der Belegschaft bietet die Generalzolldirektion Menschen mit Schwerbehinderung ein unterstützendes Arbeitsumfeld, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht. Durch gezielte Fördermaßnahmen und barrierefreie Arbeitsplatzgestaltungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Das Unternehmen fördert eine inklusive Unternehmenskultur, in der Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung großgeschrieben werden. Mitarbeitende werden ermutigt, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen, wodurch innovative Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen im Zolldienst entstehen. Die Generalzolldirektion versteht, dass eine diverse Belegschaft nicht nur zum internen Wohlbefinden beiträgt, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen erhöht. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet die Generalzolldirektion somit nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entfaltung in einem wertschätzenden Umfeld.

Standort: Köln

📮 PLZ: 51069

🗺️ Region: D-PLZ 50

📍 Koordinaten: 50.9772186, 7.0650601

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.