Feste Anstellung
Mitarbeiter*in Vollzeit (w/m/d) Governance / Compliance
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
KölnBusiness Wirtschaftsförderung
Standort: Köln, Vollzeit, unbefristet
In Deutschlands attraktivster Metropole gibt es derzeit auch die interessantesten Jobs in der deutschen Wirtschaftsförderung: Als Tochterunternehmen der Stadt Köln kümmert sich die KölnBusiness Wirtschaftsförderung umfassend um Unternehmen, Investor*innen, Gründer*innen und Fachkräfte. Mit zahlreichen Projekten und Angeboten fördern wir die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts und der „Marke“ Köln.
Für unser stetig wachsendes und engagiertes Team suchen wir Verstärkung im Bereich Governance. Eine Riesenchance – für den Standort Köln und für Sie! Unterstützen Sie uns dabei, die KölnBusiness-Prozesse zu verbessern. Unser Team Finance & Governance freut sich auf Sie und Ihre Expertise.
Sie möchten mit anpacken? Dann werden Sie Teil des KölnBusiness Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit als
Mitarbeiter*in Vollzeit (w/m/d) Governance / Compliance
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das Unternehmen legt besonderen Wert auf Chancengleichheit und fördert eine offene Arbeitskultur, in der Menschen mit Schwerbehinderung wertvolle Beiträge leisten können. Durch individuelle Unterstützung und maßgeschneiderte Arbeitsplätze schafft KölnBusiness ein Umfeld, das die Stärken aller Mitarbeiter erkennt und schätzt. Inklusion ist nicht nur ein Ziel, sondern ein gelebter Wert der Unternehmensphilosophie. KölnBusiness setzt sich aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen und die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Bei KölnBusiness finden Jobsuchende eine inspirierende Arbeitsatmosphäre, in der Zusammenarbeit und Innovation gefördert werden. Mit einem klaren Fokus auf persönliche Entwicklung und berufliche Weiterbildung ermöglicht das Unternehmen allen Beschäftigten, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Für Menschen mit Schwerbehinderung bietet KölnBusiness somit eine hervorragende Perspektive in einem dynamischen und unterstützenden Team. Die attraktive Arbeitsplatzgestaltung und die Werte des Unternehmens machen es zu einem idealen Arbeitgeber für alle, die wertgeschätzt und integriert arbeiten möchten.
Standort: Köln
📮 PLZ: 50667
🗺️ Region: D-PLZ 50
📍 Koordinaten: 50.9375000, 6.9525910
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.