Befristeter Vertrag
Sachbearbeiter (m/w/d) Wirtschaftliche Eingliederungshilfe
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
06.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Mitten im pulsierenden Rhein-Main-Gebiet bieten wir rund 67.000 Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige und kulturell vielfältige Heimat. Als Stadtverwaltung arbeiten wir Hand in Hand daran, den stetigen Wandel mitzugestalten und innovative Lösungen für die Herausforderungen von Morgen zu entwickeln. Unsere Mitarbeitenden sorgen mit Kompetenz und Herz für effiziente Bürgerservices, moderne Kinderbetreuung, hervorragende Schulen und vielfältige Freizeitangebote. Gemeinsam stehen wir für ein wertschätzendes Miteinander, gegenseitige Unterstützung und eine Arbeitskultur, in der jede/jeder Einzelne zum Erfolg beiträgt. Sind Sie bereit, Ihre Ideen und Ihre Expertise einzubringen, um die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten?
Blicken Sie mit uns nach vorn und verstärken Sie unser Team als
Sachbearbeitung (m/w/d) Wirtschaftliche Eingliederungshilfe
Kennz. 2512
Teilzeit
30 Std.
Befristet bis
23.08.2026*
E.-Gr. 9b TVöD
Start:
01.07.2026
Mobiles
Arbeiten
*Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist angestrebt.
Wer WIR sind:
Der Fachbereich Kinder- u. Jugendhilfe versteht sich als moderne, bürgerfreundliche und kundenorientierte Dienstleistungsbehörde innerhalb der Stadtverwaltung Rüsselsheim am Main.
Im Sinne der inklusiven Ausrichtung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) besteht innerhalb des Fachbereichs eine enge Vernetzung zwischen den Sachgebieten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Stadt Rüsselsheim am Main präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Durch respektvolle Inklusion und gezielte Maßnahmen schafft die Stadt ein integratives Arbeitsumfeld für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Stadtverwaltung fördert aktiv die berufliche Teilhabe und unterstützt ihre Mitarbeitenden dabei, ihre individuellen Stärken einzubringen und weiterzuentwickeln. Zusätzlich bietet die Stadt Rüsselsheim am Main zahlreiche Programme zur beruflichen Förderung, die den Bedürfnissen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung Rechnung tragen. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein respektvolles Miteinander und eine positive Arbeitsatmosphäre, die es allen Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Insgesamt ist die Stadt Rüsselsheim am Main eine vorbildliche Adresse für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die ein engagiertes Team und faire Arbeitsbedingungen suchen. Die Stadt versteht sich als ein modernes und inklusives Unternehmen, welches Gleichberechtigung aktiv lebt und wertschätzt.
📍 Rüsselsheim
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Standort: Rüsselsheim am Main
📮 PLZ: 65428
🗺️ Region: D-PLZ 65
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.