Feste Anstellung

Verwaltungssachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Hilfe zur Pflege

Rhein-Lahn-Kreis

📍 Bad Ems

PLZ: 56130

Region: D-PLZ 56

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

16.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten. Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses, direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn in Bad Ems in der Abteilung 4, Soziales, eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als

Verwaltungssachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Hilfe zur Pflege

Entgelt / Besoldung: EG 9b TVöD VKA bzw. A10 LBesG ~46.700,- bis ~65.600,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit: 39 bzw. 40 Wochenstunden
Starttermin: nächstmöglich

Die Tätigkeit ist verantwortungsvoll, interessant, vielseitig und spielt eine entscheidende Rolle in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Die Übernahme von ungedeckten Kosten, die nicht durch Einkommen, Vermögen sowie gesetzliche und private Pflegeversicherungen gedeckt werden können, stellt eine Hauptaufgabe dar.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Verantwortung für die Übernahme von Kosten, die nicht durch Einkommen oder Versicherungen abgedeckt sind.
  • Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in finanziellen Belangen.
  • Bearbeitung von Anträgen im Bereich Hilfe zur Pflege.
  • Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen zur Gewährleistung einer ganzheitlichen Betreuung.

Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis hat rund 600 Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen.

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Über das Unternehmen

Logo von Rhein-Lahn-Kreis

Rhein-Lahn-Kreis

Der Rhein-Lahn-Kreis in Bad Ems ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Das Unternehmen legt großen Wert auf Inklusion und entwickelt kontinuierlich Strategien, um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsklima bietet der Rhein-Lahn-Kreis hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Als Arbeitgeber schätzt der Rhein-Lahn-Kreis die einzigartigen Perspektiven und Fähigkeiten, die Menschen mit Schwerbehinderung mitbringen. Die Offenheit für alternative Arbeitsmodelle, gepaart mit einer umfangreichen Einarbeitung, sorgt dafür, dass sich jeder Mitarbeiter schnell integrieren und entfalten kann. Die Unternehmenskultur ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und einem klaren Bekenntnis zu Inklusion und Gleichstellung. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist der Rhein-Lahn-Kreis daher eine hervorragende Wahl, um in einem engagierten Team zu arbeiten, das Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern aktiv lebt. Es ist der ideale Ort, um Karrierewege zu gehen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Standort: Bad Ems

📮 PLZ: 56130

🗺️ Region: D-PLZ 56

📍 Koordinaten: 50.3413010, 7.7145000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.