Feste Anstellung
Jugendhilfeplaner (m/w/d) Stabstelle "Jugendhilfeplanung" - S 15 TVöD-SuE
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
16.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 650 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Stabstelle "Jugendhilfeplanung" - S 15 TVöD-SuE
Entgelt / Besoldung:
S 15 TVöD-SuE zzgl. SuEZulage (derzeit 180,-€ mtl.)
ca. 51.000 - 72.000 €/Jahr
Wochenarbeitszeit:
39 Stunden
Starttermin:
nächstmöglich
Die strategische Jugendhilfeplanung ist ein zentraler fach- und kommunalpolitischer Gestaltungsprozess, der die Grundlage dafür schafft, die Leistungen des Jugendamtes bedarfsorientiert, qualitativ hochwertig und nachhaltig zu gestalten. In dieser Rolle unterstützen Sie aktiv die Planung und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Programmen im Bereich der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass inklusive Angebote entwickelt und die Bedürfnisse von jungen Menschen und Familien effektiv berücksichtigt werden. Dabei arbeiten Sie eng mit kommunalen Akteuren und fachlichen Partnern zusammen, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Jugendhilfe sicherzustellen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Mitwirkung an der strategischen Planung der Jugendhilfe.
- ✓ Entwicklung und Verbesserung von Programmen für die Jugendhilfe.
- ✓ Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien.
- ✓ Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe.
Wir bieten
- ✓ Angenehme Arbeitsatmosphäre durch kollegialen Umgang.
- ✓ Arbeiten in einem idyllischen Umfeld am Kreishaus.
- ✓ Attraktive Vergütung nach S 15 TVöD-SuE.
- ✓ Möglichkeit zur Weiterentwicklung im Bereich der Jugendhilfe.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt etwa 650 Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen.
Über das Unternehmen
Der Rhein-Lahn-Kreis in Bad Ems ist ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Das Unternehmen legt großen Wert auf Inklusion und entwickelt kontinuierlich Strategien, um die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsklima bietet der Rhein-Lahn-Kreis hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Als Arbeitgeber schätzt der Rhein-Lahn-Kreis die einzigartigen Perspektiven und Fähigkeiten, die Menschen mit Schwerbehinderung mitbringen. Die Offenheit für alternative Arbeitsmodelle, gepaart mit einer umfangreichen Einarbeitung, sorgt dafür, dass sich jeder Mitarbeiter schnell integrieren und entfalten kann. Die Unternehmenskultur ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und einem klaren Bekenntnis zu Inklusion und Gleichstellung. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist der Rhein-Lahn-Kreis daher eine hervorragende Wahl, um in einem engagierten Team zu arbeiten, das Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern aktiv lebt. Es ist der ideale Ort, um Karrierewege zu gehen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
📍 Bad Ems
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.