Befristeter Vertrag
Unterstützung der Leitung der BO Akademie und der Abteilungsleitung Lernen und Lehren (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
19.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Wir verstehen uns als Arbeitsort, in dem Gesundheit, Teilhabe und Arbeitszufriedenheit zentrale Anliegen sind. Zertifiziert als familiengerechte Hochschule, fördern wir das mobile Arbeiten, passende Arbeitsplatzgestaltung, die Einbindung von Vielfalt und Barrierefreiheit. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen mit hoher individueller Passung, z. B. im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie. Insbesondere versuchen wir die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden im Rahmen der Personalentwicklung individuell weiterzuentwickeln. Hierfür legen wir den Grundstein im Zuge eines unterstützenden Onboardings.
An der Hochschule Bochum ist in der zentralen Betriebseinheit BO Akademie – Lernen. Lehren. Weiterbilden. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Unterstützung der Leitung der BO Akademie und der Abteilungsleitung Lernen und Lehren (m/w/d) (EG 11 TV-L)
bis zum 30.09.2027 im Rahmen einer Elternzeitvertretung mit der eventuellen Option der Verlängerung bis zum 29.08.2028 zu besetzen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.