Studentenjobs, Werkstudent

Studentin / Student (w/m/d) Stadtentwicklung

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Studentenjobs, Werkstudent

Veröffentlicht

30.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat RS 2 „Stadtentwicklung“ in Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen

Studentin / Student (w/m/d)
Stadtentwicklung

Knr. 033-26

Ver­gütung
€ 14,54 brutto pro Stunde

Beschäftigungs­art
befristet bis 31.12.2027

Wochen­stunden
14 h

Arbeits­ort
Bonn

Bewerbungs­frist
26.04.2026

Das BBSR im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist die Ressortforschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Themenbereiche Stadtentwicklung, Raumordnung, Wohnen und Bauwesen. Zudem setzt das BBSR vielfältige Förder- und Investitionsprogramme im Bereich von Klimaschutz und Stadtentwicklung um.

Das Referat RS 2 betreibt wissenschaftliche Politikberatung hinsichtlich gesellschaftlicher Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Handlungsebenen Stadt und Stadtquartier. Arbeitsschwerpunkte des Referats bilden die Analysen von Stadtentwicklungsprozessen und von innovativen Modellvorhaben im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt). Umfassend ist auch die fachliche Begleitung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (NSP) mit ihren Pilotprojekten, Veranstaltungen, Wettbewerben, Netzwerk- und Kommunikationsformaten.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7197647, 7.1122942

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.