Befristeter Vertrag

Referentin / Referenten (w/m/d) im Bereich Zukunft Bau / Bauforschung

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

13.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundes­institut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das Referat WB 3 „Forschung und Innovation im Bauwesen“ in Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet eine/einen

Referentin / Referenten (w/m/d)
im Bereich Zukunft Bau / Bauforschung

Knr. 012-26

  • Vergütung

    E 13 TVöD

  • Beschäftigungs­art

    befristet für
    2 Jahre

  • Wochen­stunden

    39h
    Teilzeit möglich

  • Arbeits­ort

    Bonn

  • Bewerbungs­frist

    09.04.2026

Das BBSR im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist die Ressort­forschungs­einrichtung des Bundes im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Themen­bereiche Stadtentwicklung, Raumordnung, Wohnen und Bauwesen. Zudem setzt das BBSR vielfältige Förder- und Investitions­programme im Bereich von Klimaschutz und Stadtentwicklung um.

Das Referat WB 3 „Forschung und Innovation im Bauwesen“ befasst sich mit Grundsatz­­fragen zur Transformation des Bauwesens. Neben der angewandten Bauforschung steht die experimentelle Umsetzung neuer Ansätze in die Baupraxis im Fokus. Hauptaufgabe ist die fachliche Umsetzung der Zukunft Bau Forschungs­förderung, die Fachbegleitung von Modellvorhaben­programmen sowie die Unterstützung des Transfers von Forschungs­ergebnissen in die Baupraxis.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Referat WB 3 sowie www.zukunftbau.de

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

✓ Zur vollständigen Stellenanzeige

Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.6714706, 7.1853032

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.