Feste Anstellung

Tourenplaner*in (m/w/d)

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

27.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir wollen eine saubere Umwelt und lebenswerte Stadt – Sie auch? Dann werden Sie ein Teil von uns!

Die bonnorange AöR ist mehr als eine Arbeitgeberin für rund 510 Mitarbeiter*innen. Als modernes und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen mit eigener Werkstatt erledigen wir tagtäglich professionell unsere Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst.

Die Stadt ist hundertprozentige Trägerin der Anstalt des öffentlichen Rechts, die für ein Stück Lebensqualität in Bonn steht. Dem zukunftsorientierten Aufgabenfeld werden wir mit kurzen Entscheidungswegen gerecht.

Wir wenden den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-E) an und bieten somit eine zusätzliche Betriebsrente.

Die Work-Life-Balance unterstützen wir mit flexiblen Arbeitszeiten und ggf. mit Telearbeit. Stetige Weiterbildung aller unserer Mitarbeiter*innen ist ein Schlüssel unseres Erfolges. Seit 2025 sind wir daher mit dem ETAIN-Siegel als „Sehr guter Arbeitgeber“ ausgezeichnet worden.

Wir leben Vielfalt und fördern die berufliche Gleichstellung! Angesprochen und willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht (w/m/d) und Herkunft. Schwerbehinderte Menschen sind ein Teil der bonnorange AöR und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Um den Anteil von Frauen vor allem in unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Wir stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit und unbefristet eine/n

Tourenplaner*in (m/w/d)

mit Entgeltgruppe 9a TVöD ein.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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bonnorange AöR

bonnorange AöR ist ein innovatives und engagiertes Unternehmen aus Bonn, das sich nicht nur um die nachhaltige Gestaltung des öffentlichen Raums kümmert, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung hervorsticht. Die Förderung von Inklusion und Chancengleichheit hat bei bonnorange höchste Priorität. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, allen Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen, ein gleichwertiges Arbeitsumfeld zu bieten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Arbeitsplatzgestaltungen schafft bonnorange optimale Bedingungen für die berufliche Entfaltung und Integration von Menschen mit Schwerbehinderung. Die offene Unternehmenskultur und die wertschätzende Zusammenarbeit fördern ein Gefühl der Zugehörigkeit, sodass jeder Mitarbeiter seine Stärken entfalten kann. Bei bonnorange AöR finden Jobsuchende mit Schwerbehinderung nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern ein Team, das Vielfalt und individuelle Talente schätzt. Das Unternehmen lädt dazu ein, Teil seiner Gemeinschaft zu werden und gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten.

Standort: Bonn

📍 Koordinaten: 50.7197647, 7.1122942

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.