Feste Anstellung

Stabsstelle Corporate Governance (Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte*r) (m/w/d) in Vollzeit

Rummelsberger Dienste gAG

📍 Schwarzenbruck

Region: D-PLZ 90

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.03.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Die Rummelsberger sind einer der großen diakonischen Dienstleister sozialer Arbeit in Bayern

Die Rummelsberger Dienste suchen ab 01.06.2026 einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin für die

Stabsstelle Corporate Governance (Compliance Officer & Menschenrechtsbeauftragte*r) (m/w/d)
in Vollzeit in Schwarzenbruck-Rummelsberg.

Dein Job: Compliance mit Herz, Verstand und Wirkung

Du bist kein*e Bürokrat*in, sondern ein*e Macher*in mit juristischem oder wirtschaftlichem Hintergrund? Du kennst die Theorie – aber vor allem die Herausforderungen der Praxis? Dann suchen wir genau dich!

Als Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte*r gestaltest du bei uns ein lebendiges Governance-System, das nicht nur Paragrafen erfüllt, sondern Menschen mitnimmt und im Alltag funktioniert. Du sorgst dafür, dass unsere diakonische Arbeit rechtssicher, ethisch und alltagstauglich bleibt – ohne dabei die Bodenhaftung zu verlieren.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Rummelsberger Dienste gAG

Rummelsberger Dienste gAG

Die Rummelsberger Dienste gAG in Schwarzenbruck ist ein engagierter Arbeitgeber, der sich für Inklusion und Chancengleichheit starkmacht. Mit einer Vielzahl von Angeboten und Dienstleistungen in der Sozialwirtschaft bietet das Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, ihren Platz im Berufsleben zu finden und sich zu entfalten. Die Rummelsberger Dienste gAG fördert eine wertschätzende Arbeitsumgebung, in der Vielfalt als Stärke angesehen wird. Durch gezielte Schulungen und individuelle Unterstützung ermöglicht das Unternehmen seinen Mitarbeitenden, ihre Talente optimal zu entfalten und Karrierechancen zu nutzen. Hier stehen Respekt und Teilhabe im Mittelpunkt, was die Rummelsberger Dienste gAG zu einem vorbildlichen Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung macht. Jobsuchende, die auf der Suche nach einer attraktiven und inklusiven Arbeitsumgebung sind, finden bei Rummelsberger ein unterstützendes Team und ein Umfeld, das die persönliche und berufliche Entwicklung fördert. Die Rummelsberger Dienste gAG setzt sich aktiv für die Teilhabe aller Menschen am Arbeitsleben ein und schafft so ein positives Beispiel für andere Unternehmen.

Standort: Schwarzenbruck

🗺️ Region: D-PLZ 90

📍 Koordinaten: 49.3601990, 11.2517996

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.