Gastronomie, Hotellerie

Auszubildende Koch / Köchin (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

19.03.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Die Arbeitskammer des Saarlandes ist die öffentlich-rechtliche Interessenvertretung der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. "Beraten.bilden.forschen", lautet der Auftrag.

Beraten werden die Mitglieder, die Politik, Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertreter. Unsere Fachabteilungen forschen selbst und wir fördern arbeitnehmernahe Wissenschaft und Forschung. Mit dem Bildungszentrum in Kirkel (BZK) bietet die Arbeitskammer des Saarlandes ihren Mitgliedern ein modernes Tagungs- und Kulturzentrum.

Anstellungsart: Ausbildung

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer im Saarland.
  • Beratung von Mitgliedern, politischen Akteuren und Gewerkschaften.
  • Durchführung eigener Forschungsprojekte und Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit im Arbeitnehmerbereich.
  • Bereitstellung eines modernen Bildungs- und Tagungszentrums in Kirkel.

Die Arbeitskammer des Saarlandes vertritt die Interessen der Arbeitnehmer auf öffentlich-rechtlicher Basis.

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Über das Unternehmen

Logo von Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes

Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes

Das Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion fördert. Mit einem klaren Fokus auf Chancengleichheit bietet das Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Hier wird ein Arbeitsumfeld geschaffen, in dem jeder Mitarbeiter, unabhängig von seinen Fähigkeiten, wertgeschätzt wird. Die umfassenden Ausbildungsangebote und die individuelle Unterstützung helfen, persönliche Stärken auszubauen und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Zudem legt das Bildungszentrum großen Wert auf ein respektvolles Miteinander, das die Vielfalt der Mitarbeiterschaft fördert. Das Unternehmen erwartet motivierte Jobsuchende, die gemeinsam mit einem leidenschaftlichen Team die berufliche Landschaft im Saarland aktiv gestalten möchten. Durch regelmäßig angebotene Weiterbildungsmaßnahmen und ein offenes Ohr für die Anliegen aller Mitarbeiter wird Inklusion nicht nur großgeschrieben, sondern auch aktiv gelebt. Das Bildungszentrum Kirkel bietet somit eine ideale Plattform für Menschen mit Schwerbehinderung, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen und sich in einem unterstützenden Umfeld zu entfalten.

Standort: Kirkel

🗺️ Region: D-PLZ 66

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.