Feste Anstellung
Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (m/w/d) im Pflegekinderdienst
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Mitten im pulsierenden Rhein-Main-Gebiet bieten wir rund 67.000 Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige und kulturell vielfältige Heimat. Als Stadtverwaltung arbeiten wir Hand in Hand daran, den stetigen Wandel mitzugestalten und innovative Lösungen für die Herausforderungen von Morgen zu entwickeln. Unsere Mitarbeitenden sorgen mit Kompetenz und Herz für effiziente Bürgerservices, moderne Kinderbetreuung, hervorragende Schulen und vielfältige Freizeitangebote. Gemeinsam stehen wir für ein wertschätzendes Miteinander, gegenseitige Unterstützung und eine Arbeitskultur, in der jede/jeder Einzelne zum Erfolg beiträgt. Sind Sie bereit, Ihre Ideen und Ihre Expertise einzubringen, um die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten?“
Blicken Sie mit uns nach vorn und verstärken Sie unser Team als
Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (m/w/d) im Pflegekinderdienst
Kennziffer 2503
Vollzeit
Unbefristet
E.-Gr. S14 TVöD
Start:
sofort
Mobiles
Arbeiten
Wer wir sind:
Der Bereich des Pflegekinderdienstes im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe ist für die fachliche Beratung und Begleitung von Pflegeeltern und Pflegekindern zuständig. Weitere Aufgaben sind Werbung, Prüfung, Qualifizierung und Begleitung von Vollzeitpflege- und Bereitschaftspflegestellen, die Regelung des Umgangs mit den Eltern, sowie Sicherstellung des Kinderschutzes in den Pflegefamilien. Dem Team des Pflegekinderdienstes ist die Adoptionsvermittlungsstelle angegliedert. Die Fachkräfte beraten professionell, verfolgen einen inklusiven Ansatz, begleiten die Kinder und Jugendlichen in den Pflegefamilien pädagogisch und informieren über weiterführende passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten. Hierbei besteht eine enge Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Pädagogischen Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe im Strafverfahren sowie der wirtschaftlichen Jugend- und Eingliederungshilfe, um die inklusive Ausrichtung des KJSG zu gewährleisten.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Beratung und Unterstützung von Pflegeeltern und Pflegekindern.
- ✓ Durchführung von Werbung, Überprüfung und Schulung für Pflegefamilien.
- ✓ Regelung des Kontakts zwischen Pflegekindern und ihren leiblichen Eltern.
- ✓ Sicherstellung des Kinderschutzes innerhalb der Pflegefamilien.
Ihr Profil
- ✓ Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in.
- ✓ Fähigkeit zur professionellen Beratung und inklusiven Arbeit.
- ✓ Erfahrung in der pädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen.
- ✓ Kooperationsfähigkeit mit verschiedenen sozialen Diensten.
Wir bieten
- ✓ Unbefristete Anstellung in Vollzeit.
- ✓ Einstufung in die Entgeltgruppe S14 TVöD.
- ✓ Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
- ✓ Wertschätzende Unternehmenskultur und Unterstützung im Team.
Die Stadtverwaltung im Rhein-Main-Gebiet fördert kulturelle Vielfalt und innovative Lösungen.
Über das Unternehmen
Die Stadt Rüsselsheim am Main präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Durch respektvolle Inklusion und gezielte Maßnahmen schafft die Stadt ein integratives Arbeitsumfeld für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Stadtverwaltung fördert aktiv die berufliche Teilhabe und unterstützt ihre Mitarbeitenden dabei, ihre individuellen Stärken einzubringen und weiterzuentwickeln. Zusätzlich bietet die Stadt Rüsselsheim am Main zahlreiche Programme zur beruflichen Förderung, die den Bedürfnissen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung Rechnung tragen. Das Unternehmen legt großen Wert auf ein respektvolles Miteinander und eine positive Arbeitsatmosphäre, die es allen Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Insgesamt ist die Stadt Rüsselsheim am Main eine vorbildliche Adresse für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die ein engagiertes Team und faire Arbeitsbedingungen suchen. Die Stadt versteht sich als ein modernes und inklusives Unternehmen, welches Gleichberechtigung aktiv lebt und wertschätzt.
📍 Rüsselsheim
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.