Feste Anstellung

Softwareentwickler/ Softwareentwicklerinnen (m/w/d)

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

📍 Düsseldorf

PLZ: 40221

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.900 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Softwareentwickler/ Softwareentwicklerinnen (m/w/d)

(Kennziffer 2025-Tarif-040)

Für Regierungsbeschäftigte findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Anwendung.

Für Verwaltungsbeamte/ Verwaltungsbeamtinnen ist die Funktion mit einer Beförderungsmöglichkeit nach A 12 LBesO A NRW verknüpft. Die Beförderungsmöglichkeit der künftigen Stelleninhaberin / des künftigen Stelleninhabers nach A 12 LBesO A NRW steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Ableistens einer sechsmonatigen Erprobungszeit gem. § 7 Abs. 4 LVO NRW.

Aufgrund des Erfordernisses umfangreicher Fortbildungen soll die Funktion mindestens für die Dauer von drei Jahren wahrgenommen werden. Während der laufenden Mindestverwendungszeit ist eine Versetzung oder Umsetzung grundsätzlich nur aus besonderen dienstlichen oder außerordentlichen persönlichen Gründen möglich.

Die Stellen sind in der Abteiung 4 „Cybercrime Kompetenzzentrum“, Dezernat 41, Sachgebiet 41.3 „Forensik Cloud“ zu besetzen.

Die Abteilung 4 ist in die Führungsstelle und die Dezernate 41 bis 44 gegliedert. In den verschiedenen Dezernaten des Cybercrime Kompetenzzentrums finden sich u. a. Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, die Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie (ZASt), die Landeszentrale IuK-Ermittlungsunterstützung, die Telekommunikationsüberwachung, sowie Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.

Das Dezernat 41 betreibt eine landesweite IT-Plattform für forensische Anwendungen, die der Polizei NRW als Auswerte- und Analyseumgebung für forensisch gesicherte Daten dient. Es handelt sich um eine der modernsten und größten Dienststellen dieser Art in Deutschland.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Düsseldorf

📮 PLZ: 40221

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 51.2090111, 6.7542801

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.