Feste Anstellung
IT-Spezialisten*innen/Informatiker*innen (m/w/d) für den Bereich Telekommunikationsüberwachung / informationstechnische Überwachung 2025-Tarif-048
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.900 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
IT-Spezialisten*innen/Informatiker*innen (m/w/d)
für den Bereich Telekommunikationsüberwachung
/ informationstechnische Überwachung
2025-Tarif-048
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen sowie persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe EG 12 TV-L.
Für Verwaltungsbeamte/ Verwaltungsbeamtinnen ist die Funktion mit einer Beförderungs-
möglichkeit nach A 12 LBesO A NRW verknüpft. Die Beförderungsmöglichkeit der künftigen Stelleninhaberin / des künftigen Stelleninhabers nach A 12 LBesO A NRW steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Ableistens einer sechsmonatigen Erprobungszeit gem. § 7 Abs. 4 LVO NRW. Aufgrund des Erfordernisses umfangreicher Fortbildungen soll die Funktion mindestens für die Dauer von drei Jahren wahrgenommen werden. Während der laufenden
Mindestverwendungszeit ist eine Versetzung oder Umsetzung grundsätzlich nur aus besonderen dienstlichen oder außerordentlichen persönlichen Gründen möglich.
Soweit eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld der Telekommunikationsüberwachung/informationstechnische Überwachung vorliegt, ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L vorgesehen. Bis zur Erreichung dieser dreijährigen Berufserfahrung, erfolgt zunächst eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L.
Die Stellen sind in der Abteilung 4, Dezernat 44, Sachgebiet 44.1 zu besetzen.
Zur Abteilung 4 „Cybercrime-Kompetenzzentrum“ des LKA NRW gehören u. a. Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, die Auswertestelle für Kinderpornografie, die landeszentrale IuK-Ermittlungsunterstützung, die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.
Der Aufgabenbereich des Dezernats 44 umfasst die informationstechnische Überwachung/Telekommunikationsüberwachung sowie die Digitale Forensik und Ermittlungsunterstützung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte und Tarifbeschäftigte arbeiten im Dezernat 44 eng zusammen.
Das Aufgabengebiet des Sachgebietes 44.1 umfasst insbesondere Grundsatz-angelegenheiten der TKÜ, die Einsatz- und Ermittlungsunterstützung und die Operative TKÜ. Dazu zählen u. a. die Unterstützung bei der Auswertung von Verkehrsdaten, die Analyse und Lösung besonderer Problemstellungen sowie die TKÜ-Überwachung in Sonderfällen. Darunter fallen insbesondere die Durchführung forensischer Untersuchungen nicht dekodierter Daten und die Umsetzung nicht-standardisierter TKÜ-Maßnahmen mit Spezialtechnik (u.a. „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“).
Zudem wird durch die Mitarbeitenden des gesamten Dezernates 44 die durchgehende Aufgabenwahrnehmung (24/7) der TKÜ-Administration durch Rufbereitschaft außerhalb der Geschäftszeit gewährleistet.
Dem Dezernat 44 gehört neben dem Sachgebiet 44.1 auch das Sachgebiet 44.2 „Telekommunikationsüberwachung, Durchführung/Service, TKÜ Betrieb“ sowie das Teildezernat 44.3 „Digitale Forensik, IuK-Ermittlungsunterstützung“ an.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.