Feste Anstellung
Fachkräfte für Systemadministration (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.01.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.900 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Fachkräfte für Systemadministration (m/w/d)
(Kennziffer 2025-Tarif-036)
Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Anwendung.
Für Verwaltungsbeamte/ Verwaltungsbeamtinnen ist die Funktion mit einer Beförderungsmöglichkeit nach A 12 LBesO A NRW verknüpft. Die Beförderungsmöglichkeit der künftigen Stelleninhaberin / des künftigen Stelleninhabers nach A 12 LBesO A NRW steht unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Ableistens einer sechsmonatigen Erprobungszeit gem. § 7 Abs. 4 LVO NRW.
Aufgrund des Erfordernisses umfangreicher Fortbildungen soll die Funktion mindestens für die Dauer von drei Jahren wahrgenommen werden. Während der laufenden Mindestverwendungszeit ist eine Versetzung oder Umsetzung grundsätzlich nur aus besonderen dienstlichen oder außerordentlichen persönlichen Gründen möglich.
Die Stellen sind in der Abteilung 4 „Cybercrime Kompetenzzentrum“, Dezernat 41, Teildezernat 41.5 „Forensik Cloud“ zu besetzen.
Die Abteilung 4 ist in die Führungsstelle und die Dezernate 41 bis 44 gegliedert. In den verschiedenen Dezernaten des Cybercrime Kompetenzzentrums finden sich u. a. Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, die Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie (ZASt), die Landeszentrale IuK-Ermittlungsunterstützung, die Telekommunikationsüberwachung, sowie Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.
Das zum 15.08.2025 neu gegründete Teildezernat 41.5 „Forensik Cloud Betrieb & Datenmanagement“ stellt die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Sachgebiete 41.3 „Forensik Cloud I: Grundsatz, Strategie & Softwareentwicklung“ und 41.4 „Forensik Cloud II: Datenaufbereitung & Automatisierung“ dar. Die Einrichtung einer landesweiten IT-Plattform für forensische Anwendungen erwies sich als unverzichtbar, um der Polizei NRW eine zentrale Auswertungs- und Analyseumgebung für forensisch gesicherte Daten bereitzustellen.
Zusammen mit den Sachgebieten 41.3 und 41.4 ist dieses Teildezernat technisch für die landesweite Datenaufbereitung mit den automatisierten Prozessen der Forensik Cloud verantwortlich. Es handelt sich um eine der modernsten und größten Dienststellen dieser Art in Deutschland.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Softwareentwickler/ Softwareentwicklerinnen (m/w/d)
IT-Spezialisten*innen/Informatiker*innen (m/w/d) für den Bereich Telekommunikationsüberwachung / informationstechnische Überwachung 2025-Tarif-048
Standort: Düsseldorf
📮 PLZ: 40221
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2090111, 6.7542801
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.