Feste Anstellung

Sachbearbeitung (w-m-d) für das Aufgabengebiet Ausbildungsförderung

Kreis Offenbach

📍 Dietzenbach

PLZ: 63128

Region: D-PLZ 63

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Kreis Offenbach gehört zur Metropolregion Frankfurt RheinMain und bietet alle Möglichkeiten, die von einem international renommierten Standort erwartet werden. In den 13 kreisangehörigen Kommunen leben mehr als 360.000 Menschen aus annähernd 170 Nationen. In der Kreisverwaltung sind etwa 1.400 Beschäftigte in 25 Organisationseinheiten tätig.

Für den Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen im Aufgabengebiet Ausbildungsförderung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Sachbearbeitung (w-m-d)

Kennziffer D 196/53.4

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden.

Sie sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen und spannenden Perspektiven? Finden Sie diese im Fachdienst SGB XII und sonstige Soziale Leistungen im Aufgabengebiet der Ausbildungsförderung. Ergreifen Sie die Chance aktiv an der Digitalisierung mitzuwirken. Freuen Sie sich auf ein Arbeitsumfeld, in dem die Mitarbeitenden als wichtiger Teil des großen Ganzen gesehen werden.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Kreis Offenbach

Kreis Offenbach

Der Kreis Offenbach in Dietzenbach bietet eine Vielzahl von attraktiven Karrieremöglichkeiten und zeichnet sich als vorbildlicher Arbeitgeber aus. Mit einem klaren Bekenntnis zur Inklusion und Chancengleichheit schafft der Kreis ein Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung herzlich willkommen heißt. Durch gezielte Fördermaßnahmen und ein unterstützendes Arbeitsklima ermöglicht der Kreis Offenbach allen Mitarbeitenden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Das Unternehmen setzt auf Diversity und erkennt die wertvollen Perspektiven, die Mitarbeitende mit unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen einbringen. Die offenen und respektvollen Arbeitsbeziehungen fördern nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern auch die Teamdynamik. Darüber hinaus wird die Vereinbarkeit von Beruf und Alltag aktiv gefördert, was besonders für Menschen mit Schwerbehinderungen von großer Bedeutung ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Kreis Offenbach nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch die Chance, aktiv an der Gestaltung der Zukunft der Region mitzuwirken. Die Wertschätzung und Unterstützung für die individuelle Lebenssituation jedes Einzelnen sind Teil der Unternehmenskultur, die den Kreis Offenbach zu einem attraktiven Arbeitgeber macht.

Standort: Dietzenbach

📮 PLZ: 63128

🗺️ Region: D-PLZ 63

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.