Feste Anstellung

Sachbearbeitung Personal und Recht (m/w/d)

Niedersächsische Landesforsten AöR

📍 Braunschweig

PLZ: 38106

Region: D-PLZ 38

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

04.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Die Niedersächsischen Landesforsten sind einer der bedeutendsten Forstbetriebe Deutschlands. Mit 1350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewirtschaftet unser Unternehmen 310.000 ha Landeswald, erbringt umfangreiche Dienstleistungen für das Land Niedersachsen und erzielt einen Jahresumsatz von rund 160 Mio. EUR.

Abwechslungsreiche Tätigkeiten mit der Übernahme von Verantwortung, Integration in ein kooperatives Team, flexibel abstimmbare Arbeitszeiten bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sowie diverse Weiterbildungsmöglichkeiten zeichnen die Landesforsten aus. Auch deswegen ist der bisherige Erfolg unseres Unternehmens das Ergebnis der Arbeit unserer hoch qualifizierten und engagierten Mitarbeiter* innen.

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Standort: Braunschweig

📮 PLZ: 38106

🗺️ Region: D-PLZ 38

📍 Koordinaten: 52.2836685, 10.5374699

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.