Sachbearbeitung

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Unternehmenskommunikation (m/w/d) im Referat „Interne Kommunikation, Service-Z-Management, Publikationen“

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

31.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wir sind die zentrale geowissenschaftliche Beratungs­einrichtung der Bundes­regierung mit Hauptsitz in Hannover und zwei weiteren Dienstsitzen in Berlin-Spandau und in Cottbus. Als geowissenschaftliches Kompetenz­zentrum beraten und informieren wir die Bundes­regierung und die deutsche Wirtschaft in allen geowissenschaftlichen und rohstoff­wirtschaftlichen Fragen.

Bewerbungen von Personen, die in einem Arbeits­verhältnis mit der Bundes­republik Deutschland standen bzw. stehen, können aus befristungs­rechtlichen Gründen leider bei dieser Stellen­ausschreibung nicht berücksichtigt werden.

Einstellungs­datum: ab sofort
Anstellungs­dauer: befristet auf 2 Jahre
Arbeits­zeit: 100 % (auch teilzeit­geeignet)
Eingruppierung: bis E 9b TV EntgO Bund

Bewerbungs­frist: 23.04.2026
Standort: Hannover
Ausschreibungs­nummer: B 25/26 (Z.7)
Kennwort: Unternehmens­kommunikation

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

Logo von Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover ist nicht nur ein führendes Forschungsinstitut, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Beschäftigte mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen erhalten. Die BGR bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten in den Bereichen Geowissenschaften und Rohstoffforschung. Durch spezielle Programme und individuelle Anpassungen unterstützt die Bundesanstalt Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ihren Platz im Team zu finden und ihren beruflichen Werdegang erfolgreich zu gestalten. Mit einem starken Fokus auf Integration und einer wertschätzenden Unternehmenskultur ist die BGR ein attraktiver Arbeitgeber für alle, die ihre Leidenschaft für Wissenschaft und Technik in einem inklusiven Umfeld leben möchten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieser dynamischen Institution zu werden und ihren Beitrag zu wichtigen geowissenschaftlichen Projekten zu leisten.

Standort: Hannover

🗺️ Region: D-PLZ 30

📍 Koordinaten: 52.4025993, 9.7938995

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.