Feste Anstellung
Sachbearbeiter:in für das Finanzwesen (m/w/d) (1478/25/2025)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist Trägerin von insgesamt fünfzehn diözesanen Verwaltungszentren. Diese organisieren die ortskirchliche Verwaltung. Die Verwaltungszentren übernehmen die Aufgabe der fachlichen Beratung und Betreuung in den Bereichen Personal, Finanzen, Liegenschaften und Einrichtungen aller Kirchengemeinden und Dekanate in einem definierten Gebiet.
Das Kath. Verwaltungszentrum Biberach, in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart, übernimmt im Dekanat Biberach die fachliche Betreuung von 82 Kirchengemeinden und 3 Gesamtkirchengemeinden in Angelegenheiten der Personalverwaltung, des Finanzwesens, des Bauwesens und deren Einrichtungen, insbesondere den Kindertagesstätten. Für unser dynamisches Team suchen wir für die neu geschaffene Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Sachbearbeiter:in für das Finanzwesen (m/w/d)
(1478/25/2025)
mit einem Beschäftigungsumfang von 100 %
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Beratung und Unterstützung in Personalangelegenheiten für die Kirchengemeinden.
- ✓ Verwaltung und Betreuung der finanziellen Belange der Einrichtungen.
- ✓ Koordination von Bauprojekten und deren Durchführung.
- ✓ Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung von Kindertagesstätten.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart betreibt fünfzehn Verwaltungszentren zur Unterstützung der kirchlichen Verwaltung.
Über das Unternehmen
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Riedlingen präsentiert sich als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Als Teil einer modernen Organisation strebt die Diözese danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur willkommen sind, sondern auch aktiv gefördert werden. Durch individuell angepasste Arbeitsplätze und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten ermöglicht sie ihren Mitarbeitenden, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzubringen. Die Diözese fördert ein diverses Team und erkennt die wertvolle Perspektive, die Mitarbeitende mit Schwerbehinderung einbringen. Durch verschiedene Programme zur beruflichen Weiterbildung und einer offenen Unternehmenskultur stärkt die Diözese nicht nur das Selbstbewusstsein ihrer Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer positiven Unternehmenskultur bei. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Arbeitsatmosphäre, in der ihre individuellen Bedürfnisse respektiert und ihre Chancen auf Teilhabe gefördert werden. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist somit eine ideale Wahl für engagierte Fachkräfte, die eine sinnstiftende Tätigkeit in einem inklusiven Umfeld suchen.
📍 Riedlingen
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Standort: Biberach an der Riß
🗺️ Region: D-PLZ 88
📍 Koordinaten: 48.0894012, 9.7994003
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.