Feste Anstellung

Referentin / Referenten (m/w/d) im Bereich Luftverkehrsinfrastruktur der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

📍 Hamburg, Rostock

Region: D-PLZ 22

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

20.01.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) und der maritime Dienstleister und Partner des Bundes für die Seeschifffahrt, den Umweltschutz auf See sowie die Meeresnutzung.

An unseren Dienstsitzen in Hamburg und Rostock, dem meereschemischen Labor in Sülldorf, einem Stadtteil von Hamburg, und auf fünf behördeneigenen Schiffen in Nord- und Ostsee arbeiten derzeit ca. 1000 Beschäftigte auf interessanten Arbeitsplätzen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten.

Wir sind ein moderner Arbeitgeber, für den die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie der Einklang von Berufs- und Privatleben gelebte Praxis ist. Wir arbeiten in altersgemischten Teams mit zeitgemäßer Technik und bieten flexible Arbeitszeiten, Home-Office, mobiles Arbeiten sowie attraktive Teilzeitmodelle.

Ein gutes Arbeitsklima ist maßgebend für unseren Erfolg. Wir legen Wert auf Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen und einen modernen Führungsstil, der die Beschäftigten mitnimmt. Führungskräfte und alle anderen Beschäftigten werden in ihrer weiteren Entwicklung kontinuierlich mit verschiedenen Angeboten unterstützt.

Wir sind bestrebt, den Frauenanteil in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Zudem sind wir bestrebt, die Inklusion für eine behindertengerechte Beschäftigung umzusetzen.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung „Ordnung des Meeres" (O), Unterabteilung „Offshore-Vorhaben" (O3), Referat „Konstruktion und Infrastruktur“ (O35), unbefristet, eine/einen

Referentin / Referenten (m/w/d) im Bereich Luftverkehrsinfrastruktur der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Der Dienstort ist Hamburg oder Rostock.
Referenzcode der Ausschreibung 20260061_9339

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Standort: Hamburg, Rostock

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.