Feste Anstellung
Seminarassistentin / Seminarassistent (m/w/d) im Referat B.5 „Unterstützung Seminarbetrieb“
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
📍 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Region: D-PLZ 53
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das BBK ist die Leitbehörde des Bundes für nationales Krisenmanagement in Deutschland. Wir sichern die Qualität des Krisenmanagements in einer zentralen Koordinierungsrolle mit föderalen, internationalen und sektorübergreifenden Partnerinnen und Partnern. Angesichts dieser Aufgabe wächst unser interdisziplinäres Team stetig. Wir suchen engagierte Fachkräfte, die mit uns Deutschland krisenfester machen wollen.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet
eine Seminarassistentin / einen Seminarassistenten (m/w/d)
Entgeltgruppe E 4 TVöD (Bund)
im Referat B.5 „Unterstützung Seminarbetrieb“
in der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) am Dienstort Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn gilt als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das BBK bietet Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Möglichkeit, sich in einem bedeutenden und verantwortungsvollen Arbeitsumfeld einzubringen. Chancengleichheit ist ein zentraler Wert des Unternehmens, das aktiv daran arbeitet, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen. Mit zahlreichen Karrierechancen und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten unterstützt das BBK seine Mitarbeiter dabei, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzusetzen. Die Förderung von Vielfalt und die Anerkennung unterschiedlicher Perspektiven bereichern nicht nur das Team, sondern kommen auch der gesamten Gesellschaft zugute. Menschen mit Schwerbehinderung finden im BBK nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern ein unterstützendes Umfeld, in dem ihre Beiträge wertgeschätzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet somit einen idealen Rahmen für diejenigen, die eine sinnvolle und erfüllende Karriere anstreben. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses engagierten und inklusiven Teams zu werden.
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Bürosachbearbeitung (w/m/d) im Referat B.5 „Unterstützung Seminarbetrieb“
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Standort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.5499992, 7.0999999
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.