Feste Anstellung
Abteilungsleitung (w/m/d) für die Abteilung N „Zivile Notfallplanung“
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
03.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die Leitbehörde des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Das BBK führt alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend zu einem wirksamen Schutzsystem für die gesamte Bevölkerung zusammen. Mit mehr als 700 Mitarbeitenden sorgen wir gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.
Sie sind eine engagierte Führungspersönlichkeit und möchten einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten? Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Abteilungsleitung (w/m/d)
für die Abteilung N „Zivile Notfallplanung“
Besoldungsgruppe: B 2 Bundesbesoldungsordnung/außertarifliches Entgelt
Dienstort: Bonn
Die Abteilung besteht aus zwei Referatsgruppen mit insgesamt elf Referaten.
Die Referatsgruppe N.I steuert zentrale Schlüsselthemen des Bevölkerungsschutzes: Von der Koordination der Zivilen Verteidigung und der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ), über das Nationale Risiko- und Krisenmanagement, den Bevölkerungsschutz im Klimawandel und die Umsetzungsplanung und ‑koordination der Nationalen Resilienzstrategie bis hin zur Förderung des Ehrenamtes und der Anlage und Koordination übergreifender strategischer Krisenmanagementübungen.
In der Referatsgruppe N.II sind alle Aufgaben rund um den physisch-planerischen Schutz von Infrastrukturen, insbesondere von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), angesiedelt. Neben der Erarbeitung von Risikoanalysen und modernen Schutzkonzepten für die einzelnen KRITIS-Sektoren sowie der Beratung von Unternehmen Kritischer Infrastrukturen setzt die Abteilung alle Aufgaben um, die aus dem „Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)“ erwachsen.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn gilt als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion großschreibt. Das BBK bietet Menschen mit Schwerbehinderung eine wertvolle Möglichkeit, sich in einem bedeutenden und verantwortungsvollen Arbeitsumfeld einzubringen. Chancengleichheit ist ein zentraler Wert des Unternehmens, das aktiv daran arbeitet, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsklima zu schaffen. Mit zahlreichen Karrierechancen und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten unterstützt das BBK seine Mitarbeiter dabei, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzusetzen. Die Förderung von Vielfalt und die Anerkennung unterschiedlicher Perspektiven bereichern nicht nur das Team, sondern kommen auch der gesamten Gesellschaft zugute. Menschen mit Schwerbehinderung finden im BBK nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern ein unterstützendes Umfeld, in dem ihre Beiträge wertgeschätzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet somit einen idealen Rahmen für diejenigen, die eine sinnvolle und erfüllende Karriere anstreben. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses engagierten und inklusiven Teams zu werden.
Weitere Jobs bei Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Bürosachbearbeitung (w/m/d) im Referat B.5 „Unterstützung Seminarbetrieb“
Seminarassistentin / Seminarassistent (m/w/d) im Referat B.5 „Unterstützung Seminarbetrieb“
Bürosachbearbeiterin / Bürosachbearbeiter (w/m/d) im Referat L.4 „Bundeswarnsysteme 3; Betrieb (24/7)“
Standort: Bonn
🗺️ Region: D-PLZ 53
📍 Koordinaten: 50.7197647, 7.1122942
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.