Feste Anstellung

IT-Systemadministratorin bzw. IT-Systemadministrator (w/m/d) Clientinfrastruktur und -management

Bundeskartellamt

📍 Bonn

Region: D-PLZ 53

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

01.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbs­behörde im Geschäftsbereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen rd. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschafts­wissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs.

Ein besonderes Augenmerk richten wir seit einigen Jahren auf die mit der Digitalisierung einhergehenden grundlegenden Veränderungen des Wirtschafts­geschehens. Neben einer Vielzahl von kartellrechtlichen Verfahren im Bereich der digitalen Wirtschaft – u. a. Missbrauchs­verfahren gegen führende Internet­konzerne – nutzen wir unsere Befugnisse im Bereich des Verbraucherschutzes, um digitale Geschäfts­modelle unter die Lupe zu nehmen. In all diesen Bereichen arbeiten wir mit der EU‑Kommission, den Landeskartell­behörden und ausländischen Kartell­behörden zusammen. Außerdem betreiben wir mit dem Wettbewerbs­register das derzeit erste rein digitale Register in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundeskartellamt.de.

IT‑System­administratorin bzw. IT‑System­administrator (w/m/d)1 Client­infrastruktur und ‑management


(Referenznummer: 26-02)

in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

Als innovative Behörde betreibt das Bundeskartellamt eine moderne Informations­technik mit ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir gewährleisten eine leistungsfähige und sichere IT‑Infrastruktur, IT‑Lösungen für eine zukunftsorientierte Verwaltung sowie eine nachhaltige Unterstützung interner Geschäfts­prozesse. Die IT des Bundes­kartellamts unterstützt die Fachbereiche bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben und liefert die Basis für die tägliche Arbeit: Das abwechslungsreiche und teamorientierte Arbeitsumfeld umfasst dabei sowohl die Gestaltung und Sicherstellung eines funktionalen IT‑Betriebs als auch die Planung und Umsetzung anspruchsvoller Projekte.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Bonn

🗺️ Region: D-PLZ 53

📍 Koordinaten: 50.7197645, 7.1122941

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.