Feste Anstellung

ReferentIn Prozessverantwortung WP & Passivgeschäft (m/w/d) Team Zielgruppe Private Banking

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

📍 Esslingen

Region: D-PLZ 73

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

25.12.2025

Branche

Banken

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Über das Unternehmen

Logo von Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen präsentiert sich als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld legt. Hier stehen Chancengleichheit und die individuelle Förderung aller Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Das Unternehmen setzt sich aktiv dafür ein, Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützungsangebote schafft die Kreissparkasse ein Arbeitsumfeld, in dem sich jeder entfalten kann. Die Vielfalt der Belegschaft wird als große Stärke angesehen, die zu innovativen Ideen und einem positiven Betriebsklima führt. Mit einem umfassenden Schulungs- und Weiterbildungsangebot fördert die Kreissparkasse nicht nur die fachlichen Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden, sondern auch persönliche Entwicklungschancen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine offene, anpassungsfähige Unternehmenskultur, die auf Respekt und Vertrauen basiert. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist somit ein idealer Arbeitgeber für alle, die eine erfüllende und chancengleiche Berufslaufbahn anstreben.

Standort: Esslingen

🗺️ Region: D-PLZ 73

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.