Befristeter Vertrag

Referent*in für Exportkontrolle (w/m/d)

Hochschule Albstadt-Sigmaringen

📍 Albstadt-Sigmaringen, Esslingen, Karlsruhe, Nürtingen-Geislingen, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen

Region: D-PLZ 76

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

16.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Im gemeinsamen Verbund der Hochschulen der Innenrevision vernetzen sich baden-württembergische Hochschulen und repräsentieren dadurch rund 30.000 Studierende und ca. 900 Professoren. Derzeit gehören dem Verbund die Hochschulen Albstadt-Sigmaringen, Esslingen, Karlsruhe, Nürtingen-Geislingen, Ravensburg-Weingarten und Reutlingen an. Die Einführung von strukturierten Compliance-Management-Systemen betrachten die Verbundhochschulen als Teil eines modernen Wissenschaftsbetriebs. Dabei bündeln die beteiligten Partner ihre Ressourcen zur Schaffung von Compliance-Strukturen in den jeweiligen Hochschulen und partizipieren im Sinne eines "best practice" voneinander.

Die Verbundhochschulen Albstadt-Sigmaringen, Esslingen, Karlsruhe, Nürtingen-Geislingen, Ravensburg-Weingarten und Reutlingen suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Referent (m/w/d) für Exportkontrolle

in Vollzeit

Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Arbeitsstelle kann nach Absprache mit dem/der Bewerber*in an einer der Verbundhochschulen Albstadt-Sigmaringen, Esslingen, Karlsruhe, Nürtingen-Geislingen, Ravensburg-Weingarten und Reutlingen liegen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Über das Unternehmen

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Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen gehört zu den fortschrittlichen Bildungseinrichtungen in Deutschland und bietet ein inspirierendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber legt die Hochschule großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch diverse Maßnahmen und Programme fördert sie die Teilhabe und Integration von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen, wodurch ein respektvolles und unterstützendes Arbeitsklima entsteht. Die Hochschule versteht, dass Vielfalt eine Bereicherung ist und setzt sich aktiv für die Förderung von Talenten ein, unabhängig von ihren individuellen Herausforderungen. Des Weiteren bietet sie flexible Arbeitsmodelle sowie individuelle Unterstützung, um den Bedürfnissen aller Mitarbeitenden gerecht zu werden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Hochschule Albstadt-Sigmaringen einen Arbeitgeber, der nicht nur für exzellente Fachkompetenz steht, sondern auch für ein harmonisches Miteinander. Die offene Unternehmenskultur und die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung machen die Hochschule zu einer attraktiven Wahl für alle, die ihre Karriere in einem inklusiven Umfeld starten oder fortsetzen möchten.

Standort: Albstadt-Sigmaringen, Esslingen, Karlsruhe, Nürtingen-Geislingen, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen

🗺️ Region: D-PLZ 76

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.