Feste Anstellung

Rechnungsprüfer (m/w/d)

Evangelische Kirche im Rheinland KdöR

📍 Düsseldorf

PLZ: 40476

Region: D-PLZ 40

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Sie suchen mehr als „nur“ Arbeit? Sie möchten in und für eine Organisation arbeiten, die mehr bietet als einen „Job“. Sie wollen dabei mitwirken, dass die Mittel, die der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) anvertraut sind, sachgerecht und wirtschaftlich eingesetzt werden? Sie möchten initiieren, Fehler zu vermeiden, Entwicklungen zu analysieren, Risiken zu benennen und bei ihrer Bewertung helfen?
Als Teil eines motivierten Teams können Sie einen wesentlichen Beitrag leisten, damit diese Herausforderungen gemeistert werden.
Bei der Rechnungsprüfungsstelle der EKiR ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Rechnungsprüfer (m/w/d)
unbefristet zu besetzen.

Das Prüfungsteam ist verantwortlich für rund 700 kirchliche Körperschaften, Verbände, Werke und Einrichtungen der EKiR „zwischen Kleve und Saarbrücken und zwischen Altenkirchen und Aachen“.
Die zu besetzende Stelle hat ihren Dienstsitz in Düsseldorf.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Sicherstellen einer ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Verwendung der finanziellen Mittel der EKiR.
  • Initiieren von Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern und zur Analyse von Entwicklungen.
  • Identifizieren und bewerten von Risiken im Zusammenhang mit den finanziellen Aspekten der Organisation.
  • Mitwirken im Prüfungsteam, das für zahlreiche kirchliche Körperschaften und Einrichtungen verantwortlich ist.

Die EKiR engagiert sich für die verantwortungsvolle Verwaltung kirchlicher Mittel.

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Über das Unternehmen

Logo von Evangelische Kirche im Rheinland KdöR

Evangelische Kirche im Rheinland KdöR

Die Evangelische Kirche im Rheinland KdöR in Düsseldorf setzt sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein herzliches und unterstützendes Arbeitsumfeld. Als Arbeitgeber legt die Kirche großen Wert darauf, ein vielfältiges Team zu fördern, das unterschiedliche Fähigkeiten und Perspektiven schätzt. Bei der Evangelischen Kirche im Rheinland finden Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch eine wertvolle Gemeinschaft, in der individuelle Talente gefördert und geschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und ein offenes Ohr für die Bedürfnisse aller Mitarbeitenden wird eine inklusive Unternehmenskultur geschaffen, die den Grundsatz der Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Die Evangelische Kirche im Rheinland bietet abwechslungsreiche Berufsfelder und Entwicklungsmöglichkeiten, die auf die Stärken jedes Einzelnen abgestimmt sind. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieser engagierten Gemeinschaft zu werden und ihr Potenzial zu entfalten.

Standort: Düsseldorf

📮 PLZ: 40476

🗺️ Region: D-PLZ 40

📍 Koordinaten: 51.2464981, 6.7855000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.